Eine Unterstiftung wird häufig auch als treuhänderische, nicht rechtsfähige oder unselbstständige Stiftung bezeichnet. Wenn Sie eine solche Stiftung unter unserem Dach gründen möchten, übertragen Sie der Stiftung Deutsche Leukämie- & Lymphom-Hilfe, der sogenannten Treuhänderin, das Stiftungsvermögen. Dabei werden die Vermögen unserer Stiftung und Ihrer Unterstiftung getrennt verwaltet. Diese wird errichtet, indem zwischen Ihnen als Stifter und der Stiftung Deutsche Leukämie- und Lymphom-Hilfe als Treuhänderin ein Vertrag abgeschlossen wird. Außerdem wird auch eine eigene Satzung aufgesetzt.
Vorteile der Unterstiftung:
- Der Betrag bleibt unangetastet.
- Die Stiftung trägt Ihren Namen.
- Sie errichten eine Stiftung, ohne sich um deren Verwaltung kümmern zu müssen.
- Mit der Satzung setzen Sie einen Schwerpunkt und unterstützen somit ein spezielles Aufgabengebiet, z.B. die Erforschung einer bestimmten Leukämie- oder Lymphomart.